Die Abfallgebühren für das Jahr 2023 werden zum 01. Juli fällig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) erinnert daran, weil die Gebührenbescheide bereits Anfang des Jahres verschickt wurden.
Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern, die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht.
Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, ist darauf zu achten, dass die Gebühren für die Abfallentsorgung bis zum 01.07.2023 unter Angabe der Grundstückslage und der Belegnummer auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes überwiesen werden. Ob ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist im Gebührenbescheid vermerkt.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der Telefonnummer 04261 – 983 3160 gerne weiter.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)