Seit Januar 2020 gilt die neue Abfallbewirtschaftungssatzung. Neu festgeschrieben sind die Fristen für die Einreichungen von Abfallentsorgungsan-, ab- und ummeldungen. Stichtag ist immer der 15. des Vormonats.
An-, Ab-, und Ummeldungen sind ausschließlich zum ersten eines Monats möglich. Somit müssen alle Meldungen, die bis zum ersten bearbeitet sein sollen, bis zum 15. des jeweilligen Vormonats schriftlich oder online eingegangen sein.
Die Online Formulare finden Sie auf der Internetseite und in der App unter Service.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, alle Umstände zu melden, die sich auf die Anschluss- und Benutzungspflicht auswirken können. Bei Grundstücksveräußerung sind sowohl der neue als auch der bisherige Eigentümer zur Anzeige verpflichtet.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)