Der Landkreis Rotenburg weist nochmal daraufhin, dass mit Beginn des neuen Jahres auf den Grünabfallsammelstellen in Bothel, Sittensen, Taaken und Tarmstedt, sowie Firma Berger in Scheeßel keine Elektrokleingeräte mehr abgegeben werden können. Verantwortlich hierfür sind erhöhte Auflagen durch den Gesetzgeber sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Weiterhin können Elektrokleingeräte auf den Grünabfallsammelplätzen in Bremervörde, Gnarrenburg, Rotenburg (Zevener Str.), Visselhövede und Zeven abgegeben werden. Über die viermal jährlich stattfindende mobile Schadstoffsammlung können neben den Elektrokleingeräten auch Bildschirmgeräte entsorgt werden. Elektrogroßgeräte, dazu gehören auch Fernseher und Bildschirmgeräte werden auf Anforderung (Karte im Abfallkalender oder online unter www.lk-awr.de) direkt beim Kunden abgeholt. Zusätzlich sind Vertreiber von Elektrogeräten ab einer Verkaufsfläche von 400 qm seit Juni 2016 verpflichtet, Geräte kostenfrei zurückzunehmen.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabemöglichkeiten:
| Kühlgeräte | Großgeräte | Kleingeräte | Bilschirm- geräte |
Mobile Schadstoffsammlung |
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| x | x |
Grünabfallsammelplätze: Bremervörde, Gnarrenburg, Rotenburg (Zevener Str.), Visselhövede und Zeven |
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| x |
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Entsorgungsanlagen Helvesiek & Seedorf | x | x | x | X |
Abholung nach Anmeldung | x | x |
| x |
Rücknahme Händler |
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| x |
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Rücknahme Händler bei Neukauf eines gleichen Gerätes | x | x | x | x |
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)