Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie Elektrogeräte auch im Onlinehandel zurückgeben können?
Neue kabellose Kopfhörer, neueste Spielekonsole, größere Fernseher, blinkende Kinderschuhe, moderner Kontaktgrill, Staubsaugerroboter, schnellere Computer, Elektrofahrrad, leistungsstarker Hochdruckreiniger - wenn wir uns zuhause umschauen, nimmt die Anzahl der elektrischen Geräte immer mehr zu. Sie gehören inzwischen zu unserem täglichen Leben. Meistens erleichtern sie es, sie helfen, sie unterhalten, sie eröffnen uns Möglichkeiten aber manchmal ärgern sie uns auch. Wenn sie dann so langsam aufhören, so richtig gut zu funktionieren und spätestens wenn sie ganz kaputt sind, stehen wir vor der Frage – wie kann ich das richtig entsorgen?
· Entsorgung über den (online) Handel
Seit 2016 verpflichtet das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“ Händler zu einer Rücknahme von Elektrogeräten. Alle Händler, die auf einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte vertreiben, müssen von Kunden elektr(on)ische Geräte kostenfrei zurücknehmen.
Neben den Händlern sind auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Elektrogeräte zu entsorgen. An Sammelstellen müssen Altgeräte kostenfrei entgegen genommen werden. Es kann auch ein kostenpflichtiger Abholservice angeboten werden.
Die Altgeräte werden bei der Abgabe in sechs Gruppen sortiert:
· Wärmeüberträger
o Kühlschränke
o Klimageräte
o Gefriertruhen
· Bildschirmgeräte
o Fernseher
o Laptops
o LCD Fotorahmen
· Lampen
o Energiesparlampen
o Leuchtstoffröhren
o LED- Lampen
· Großgeräte (größer als 50 cm)
o Waschmaschinen
o Geschirrspüler
o Rasenmäher
· Kleingeräte (kleiner als 50 cm)
o Computer, Kopierer
o elektrische Zahnbürste
o Toaster
o elektrische Werkzeuge
· Photovoltaikmodule
Europaweit gelten drei Ziele zur Sammlung von Elektro(nik)altgeräten:
1. Bis 2018 musste eine Mindestsammelquote von 45 % eingehalten werden. Diese bezieht sich auf das gemittelte Gesamtgewicht der in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Elektro(nik)geräte. Die Quote bezieht private Haushalte und auch gewerbliche Betriebe mit ein. Ab 2019 wird diese Quote auf 65 % erhöht.
2. Von den jährlich gesammelten Altgeräten sind 75-85 % zu verwerten.
3. Von den jährlich gesammelten Altgeräten sind je nach Gruppe 55-80 % wiederzuverwenden.
Deutschland hat die Sammelquote von 45 % häufig erreicht, nur in 2018 nicht, da wurden 43,11% Altgeräte gesammelt. Um die erhöhte Sammelquote von 65 % in 2019 zu erreichen, müssten 50 % mehr Altgeräte gesammelt werden. Hinzu kommt, dass auch die Anzahl der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte schneller ansteigt als die gesammelten Altgeräte. Eine Quote gibt es für 2019 noch nicht. Aber die Sammelmenge liegt 2019 bei 947.100 Tonnen, das sind 11 % mehr als 2018. Sicher wird das aber nicht für die geforderte Sammelquote reichen.
Nach § 3 ElektroG sind Elektro- und Elektronikgeräte: „Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und
a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen;“.
Egal, ob sie den Strom aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einer Batterie oder einem Akku erhalten, gelten die Geräte als Elektrogeräte. Seit 2018 gehören auch sog. „open scope“- Produkte zum Elektroschrott. Das sind Altgeräte mit fest verbauten elekt(ron)ischen Bestandteilen, wie unter anderem blinkende Turnschuhe, beleuchtete Badezimmerspiegel, elektrisch verstellbares Lattenrost oder der Massagesessel.
Jährlich werden deutschlandweit über 1,8 Millionen Tonnen Elektrogeräte entsorgt. Davon wird weniger als die Hälfte getrennt gesammelt. Der Rest wird falsch entsorgt oder illegal exportiert. Zusätzlich steigt jährlich die Anzahl der neuen Elektrogeräte, die auf dem Markt erhältlich sind.
In Elektrogeräten befinden sich wertvolle Rohstoffe, aber auch viele Schadstoffe. Eine richtige Verwertung ist zum einem so wichtig, damit die enthaltenen Schadstoffe wie Quecksilber, Blei und Cadmium sachgerecht entsorgt werden, ohne Schäden für Mensch und Umwelt zu verursachen. Zum anderen können seltene wertvolle Metalle recycelt werden. Metalle wie Eisen, Aluminium oder Kupfer aber auch Kunststoffe und Glas können für die Produktion neuer Elektro(nik)geräte wieder verwertet werden.
Bei illegalen Exporten nach Afrika oder Asien werden häufig nur die gewinnbringenden Metalle ausgebaut und der Rest verbrannt. Die Verbrennung verursacht erhebliche Schäden für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen, die dort vor Ort leben.
Die Händler vor Ort müssen bei einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen. Die Rücknahme von bis zu fünf Kleingeräten mit einer maximalen Abmessung von 25 cm muss jederzeit möglich sein. Größere Geräte müssen zurückgenommen werden, wenn ein ähnliches neues Gerät gekauft wird.
Die gleichen Vorgaben gelten auch für den Onlinehandel. Die 400 Quadratmeter gelten hier für die Lagerfläche von Elektrogeräten. Die Onlinehändler müssen eine Rücknahmestelle in zumutbarer Entfernung anbieten. Häufig wird mit Paketdienstleistern oder dem Einzelhandel zusammengearbeitet. Bei einer Rücksendung müssen die Altgeräte verpackt werden. Ein Rücksendelabel erhält man auf der Internetseite des Händlers. Leider sind diese Hinweise häufig noch sehr versteckt.
Bei Rückgabe eines Großgerätes muss bereits beim Kauf des neuen Gerätes angegeben werden, dass ein altes Gerät zurückgegeben werden soll. Der Paketdienstleister nimmt das alte Gerät bei Lieferung des neuen dann direkt mit.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) nimmt alle Arten von Elektrogeräten auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf entgegen. Außerdem werden auf den Grüngutsammelplätzen in Karlshöfen, Bremervörde, Zeven, Rotenburg und Visselhövede Elektrokleingeräte (kleiner als 50 cm) entgegengenommen. Auch bei den Mobilen Schadstoffsammlungen können Elektrokleingeräte abgegeben werden.
Bei der Sortierung von Elektrogeräten wird in die sechs bereits beschriebenen Gruppen unterschieden. Vorrangig werden Geräte in die Gruppen eins bis drei oder Gruppe sechs sortiert, wenn ein Gerät in eine dieser Gruppen passt, wird es dazu sortiert. In die Gruppen vier (Großgeräte) und fünf (Kleingeräte) werden die übrigen Geräte sortiert. Daher sind Fernseher, Monitore oder andere Bildschirmgeräte von Elektrokleingeräten generell ausgenommen. Sie können nicht bei der mobilen Schadstoffsammlung oder den Grüngutsammelplätzen abgegeben werden.
Großgeräte können auch zur Abholung angemeldet werden. Dieser Service kann mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Anmeldung dafür kann mit der Karte aus dem Abfallkalender oder mit dem Online-Formular aus der App und über die Internetseite der Abfallwirtschaft Rotenburg vorgenommen werden.
Bei open-scope-Geräten, bei denen der Hauptbestandteil des Gerätes zum Sperrmüll gehört und nur ein kleiner Anteil Elektro(nik) ist, sollte nach Möglichkeit das Elektro(nik)bestandteil abgebaut und getrennt entsorgt werden. Dann können beide Abfallfraktionen optimal verwertet werden. Zum Beispiel bei einem elektronischen Lattenrost kann der Motor in der Regel abgebaut werden und über Elektrokleingeräte entsorgt werden. Das Lattenrost an sich ist Sperrmüll.
Alle Angebote für Elektrogeräte vom Landkreis Rotenburg (Wümme) sind kostenfrei.
Im Hinterkopf haben sollte man bei kaputten Handys oder Notebooks auf jeden Fall die Initiativen von „Handys für die Umwelt“ bzw. „ReUse Notebook“. Bei beiden Initiativen können Altgeräte eingeschickt werden. Nach einer zertifizierten Datenlöschung werden sie je nach Möglichkeit aufgearbeitet für eine erneute Verwendung oder hochwertig recycelt.
Für Handys: https://www.handysfuerdieumwelt.de/business-template/ueber-die-sammlung/ .
Für Notebooks: https://return.reuse-notebook.com/ .
Für Altlampen bietet „Lightcycle“ bundesweit Sammelstellen an.
Lightcycle: https://www.lightcycle.de/verbraucher/sammelstellensuche .
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)