Wer kennt das nicht - selber kann man Möbel, Spielzeug oder ähnliches nicht mehr gebrauchen, für den Sperrmüll sind die Sachen aber viel zu schade.
In den Sperrmüll gehören Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen und selbst nach zumutbarer Zerkleinerung wegen ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die Restmülltonne passen. Des Weiteren zeichnet sich Sperrmüll durch seine Beweglichkeit aus. Das bedeutet, Dinge sind im Hausstand variabel und würden bei einem Umzug mitgenommen werden. Mit der Wohnung festverbundene Teile wiederum gehören nicht zum Sperrmüll.
+ was darf in den Sperrmüll | - was gehört nicht zum Sperrmüll |
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Soziale Kaufhäuser zeichnen sich dadurch aus, dass sie rundum sozial organisiert sind. Sie bieten ein umfangreiches Sortiment an Kleidung, Möbeln und Hausrat. Diese Gegenstände werden, wenn sie gut erhalten sind, auf Spendenbasis entgegen genommen. Wenn es nötig ist, können Möbel mit kleinen Reparaturen wieder aufgearbeitet werden. Jeder kann in Sozialkaufhäusern einkaufen und dabei vielleicht auch Raritäten entdecken. Die Möbel werden möglichst günstig zum Verkauf angeboten und sind daher auch für Menschen mit geringem Einkommen interessant. .
Darüber hinaus sind Sozialkaufhäuser oftmals so organisiert, dass arbeitslosen Menschen, Geflüchteten oder Menschen, denen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt verwehrt ist, Beschäftigung, Qualifizierung und Unterstützung geboten wird.
Durch den Weiterverkauf und auch die Instandsetzung einiger Möbelstücke leisten Sozialkaufhäuser einen großen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz. Viele Gegenstände, die von dort weitergegeben werden können, würden alternativ im Rest- oder Sperrmüll landen.
Auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) gibt es soziale Kaufhäuser.
Alte, aussortierte aber noch gut erhaltene Möbel, Geräte, Hausrat oder Kleidungsstücke können Sie dem Kaufhaus KARO, der Bremervörder Beschäftigungsgesellschaft (BBG)oder der Bouteak zur Verfügung stellen. Die Gebrauchtwarenhäuser nehmen Ihre Spenden gerne entgegen. Gebrauchsfähige Gegenstände können direkt bei den Kaufhäusern angeliefert oder von Mitarbeitern bei Ihnen zuhause abgeholt werden. Wenn nötig, werden Kleinreparaturen vorgenommen, bevor sie in den Ladengeschäften für Jedermann zum Verkauf angeboten werden.
Seit März 2009 gibt es das Kaufhaus Rotenburg kurz KARO, seit März 2005 die Bremervörder Beschäftigungsgesellschaft BBG. Hierbei handelt es sich um ein Projekt des Herbergsvereins Wohnen und Leben e.V., bei der BBG in Kooperation mit TANDEM, einem Verein zur Hilfe für Menschen mit seelischen Problemen. 2010 wurde die Bouteak in Zeven als Projekt zur Eingliederung von Langzeit-Arbeitslosen mit verschiedenen Aufgabenbereichen gegründet. Dieses wurde von der AWO und der Diakonie getragen. Die AWO hat 2012 die alleinige Trägerschaft übernommen und seitdem werden das Ladengeschäft und die Annahme von Spenden ehrenamtlich organisiert.
Die Sozialkaufhäuser werden auf ganz unterschiedliche Art betrieben. Die Bouteak in Zeven stemmt den Arbeitsaufwand ausschließlich mit ehrenamtlichen Mitarbeitern. In den Projekten der BBG wird Menschen in besonderen Lebenslagen eine Chance zur sinnstiftenden Beschäftigung und Qualifizierung geboten. Insbesondere bietet die BBG Hinzuverdienstmöglichkeiten als niederschwelliges Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das KARO Kaufhaus bietet Flüchtlingen die Möglichkeit, im täglichen Umgang mit Menschen zu arbeiten. Hierbei werden die individuellen Fähigkeiten berücksichtigt. Dies soll den Weg in die Arbeitswelt erleichtern.
KARO Kaufhaus Rotenburg
Am Neuen Markt 20
27356 Rotenburg / Wümme
04261-8400860
www.kaufhausrotenburg.de
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 10.00 bis 18.00 Uhr
BBG - Bremervörder Beschäftigungsgesellschaft mbH
Bremer Straße 11
27432 Bremervörde
04761-922622
www.brv-beschaeftigung.de
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Bouteak und Soziales Kaufhaus
Lange Straße 8
27404 Zeven
04281-7173956 oder 01516-5429855
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09.30 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr
Samstag: 9.30 bis 12.30 Uhr
Zweimal im Jahr gibt es die Möglichkeit, bis zu 4 m³ Sperrmüll kostenfrei abholen zu lassen. Ein Termin muss schriftlich mit der Karte aus dem Abfallkalender oder online über die App oder die Internetseite angefordert werden. Bei weiterem zu entsorgenden Sperrmüll kann auch ein dritter oder vierter Termin vereinbart werden. In diesen Fällen ist die Abholung kostenpflichtig und wird mit 12 Euro je bereitgestelltem Kubikmeter berechnet.
Nach Anmeldung beträgt die Wartezeit für einen Termin circa vier Wochen, der Termin wird zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung vergeben.
Wer eine große Sperrmüllmenge zu entsorgen hat, kann auch beide kostenfreien Termine auf einen zusammenlegen und somit 8m³ kostenfrei entsorgen. Dafür müssen zwei kostenfreie Anmeldungen über 4 m³ mit den Angaben im Bemerkungsfeld „bitte einen gemeinsamen Termin“ online direkt hintereinander eingehen. Bei der Anmeldung mittels Karte müssen beide Karten zusammen in einen Briefumschlag gesteckt und versendet werden.
Für die Fälle, dass man sich den zweiten Termin noch aufsparen möchte, können auch kostenpflichtige Termine bestellt werden, bei denen die ersten 4 m³ kostenfrei sind und alles darüber hinaus mit 12 Euro in Rechnung gestellt wird. Bei zu erwartenden Mengen über 8 m³ können beide kostenfreien Anmeldungen in Anspruch genommen werden und zusätzlich eine kostenpflichtige Mehrmenge angemeldet werden. Dafür muss eine kostenfreie Anmeldung über 4 m³ und eine kostenpflichtige Anmeldung mit der Bemerkung auf einen gemeinsamen Termin eingehen.
Alternativ kann der Sperrmüll auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf abgegeben werden. Vor Ort fällt für bis zu 4 m³ eine Mindestanliefergebühr von 10 Euro an.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)