Bekannterweise steigen die Verpackungsabfälle seit Jahren. Ursachen gibt es dafür viele, unter anderem den Trend des „Außer-Haus-Verzehrs“ und den damit verbundenen „To-Go“-Produkten oder die Zunahme von Ein-Personen-Haushalten. Aber auch strengere Hygienevorschriften sowie die Ausbreitung des Versandhandels bringen eine Menge Leichtverpackungsabfall mit sich.
Doch was passiert eigentlich mit diesen Abfällen?
Dieser Text soll die folgendeThemen beleuchten:
In Deutschland wurden 2018 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle entsorgt, so viel wie noch nie. Die privaten Haushalte haben an der Menge einen Anteil von 47 Prozent. Das sind 107,7 Klio Verpackungen pro Kopf.
Seit Einführung des Grünen Punktes 1990 und die damit verbundene getrennte Einsammlung von Verpackungsabfällen ist der Verlauf des Verpackungsverbrauchs leicht schwankend. Die Menge bewegt sich zwischen 13,6 und 18,9 Millionen Tonnen Verpackungen pro Jahr. Jedoch ist seit 1997 eine stetige Steigung des Verbrauchs von Verpackungen zu erkennen. Im Rezessionsjahr 2009 gab es einen Einbruch auf 15,1 Millionen Tonnen. Zuvor lag er 2006 bereits bei 16,1 Mio Tonnen und danach 2010 wieder bei 16 Millionen Tonnen.
Zu den erfassten Verpackungen zählen neben den bekannten Verkaufsverpackungen auch die Transport- und Umverpackungen. Außerdem gehören Getränke und Mehrwegverpackungen in die Aufzählungen.
Die 2018 am häufigsten genutzten Verpackungen sind aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgen Holz, Kunststoff und Glas.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt deutschlandweit den Umgang mit Verpackungen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Auswirkung von Verpackungsabfällen verringern und vermeiden. Das Verhalten der Verpflichteten soll in die Richtung gesteuert werden, dass Verpackungen vorrangig vermieden werden oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt werden. Außerdem zielt das Gesetz auf einen fairen Wettbewerb ab. Es ist geregelt, wie die Abfälle möglichst hochwertig verwertet werden können, um die Rohstoffe in den Kreislauf zurückzugeben. Dafür verpflichtet das VerpackG die Hersteller, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer in den Verkehr gebrachten Verpackungen zu übernehmen. Die Verpackungshersteller sind verpflichtet ihre Verpackungen im Verpackungsregister zu registrieren. Zusätzlich muss sich der Hersteller an einem Dualen System beteiligen, um die Rücknahme zu gewährleisten. Eine Beteiligung wird vertraglich vereinbart: Der Hersteller zahlt Lizenzentgelte und der Partner organisiert dafür die Einsammlung, den Transport und die Verwertung der Verpackungen.
Das VerpackG regelt ebenfalls die Verwertungsquote oder auch Recyclingquote. Diese Quote legt fest, wie viel von den in Umlauf gebrachten Verpackungen mindestens recycelt oder stofflich verwertet werden müssen. Stoffliche Verwertung bedeutet, dass ein Rohstoff zum gleichen Rohstoff recycelt wird. Von Verwertung wird auch bei der thermischen Verwertung gesprochen. Dabei wird der Rohstoff verbrannt und es werden Wärme und Enerige gewonnen.
Bisher konnten in Deutschland die geforderten Quoten eingehalten werden. Mit der Einführung des VerpackG 2019 wurden die Quoten erhöht. Diese gelten derzeit:
Materialart | Ab 2019 | Ab 2022 |
Glas | 80 % | 90 % |
Papiere, Pappe, Karton | 85 %
| 90 % |
Eisenmetalle | 80 % | 90 % |
Aluminium | 80 % | 90 % |
Getränkekartonverpackungen | 75 % | 80 % |
Kunststoffe (stoffliche Verwertung) | 58,5 % | 63 % |
Die Verwertungsquote muss von den Dualen Systemen jährlich über einen Mengenstromnachweis nachgewiesen werden. Über diese Nachweise wird der Verbleib des gesamten Verpackungsabfalls in Deutschland nachgewiesen.
Besonders herausfordernd wird die Einhaltung der Quote bei den Verpackungen, die über den Gelben Sack entsorgt werden. Die Quote orientiert sich an der Sammelmenge. Leider verirren sich häufig noch Fehlwürfe in den Gelben Sack/ die Gelbe Tonne, welche in der Sammelmenge mit erfasst werden. Diese können nicht recycelt werden, da sie falsch entsorgt wurden. Die Betreiber der Dualen Systeme werden diese Herausforderung daher vor allem durch Öffentlichkeitsarbeit zur richtigen Trennung meistern müssen. Doch was darf eigentlich in die Gelbe Tonne?
In die Gelbe Tonne kommen ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Das sind z.B. Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel, Eisverpackungen, Konservendosen, Shampooflaschen, Spraydosen, Senftuben, Milch- und Getränkekartons etc..
Beim Einwerfen der Verpackungen ist es wichtig darauf zu achten, Korpus und Deckel getrennt voneinander in die Gelbe Tonne zu geben. Ein Beispiel: Joghurtbecher bestehen aus Kunststoff, die Deckel hingegen aus Aluminium. Wenn die beiden Materialien nicht getrennt im Gelben Sack entsorgt werden, kann der Scanner einer Müllanlage sie nicht klar identifizieren und trennen. Dann würde der Joghurtbecher entweder aussortiert und nicht recycelt werden – oder das Aluminium würde mit den Kunststoffen zusammengeworfen. Ökologisch sei es sinnvoll, Becher und Deckel zu trennen, heißt es vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Beides kann stofflich wiederverwertet werden.
Zudem ist es nicht nötig, die Produkte auszuspülen. Ein Joghurtbecher sollte zwar löffelrein sein, Ausspülen ist jedoch nicht nötig. Denn im Zuge der Sortierung und des Recyclings werden alle Stoffe noch einmal heiß abgespült.
Eine genaue Trenntabelle können Sie hier finden und auf der Internetseite der Initiative der Dualen Systeme: mülltrennung-wirkt.
Nach der Abholung kommt der Inhalt der Gelben Tonnen in Sortieranlagen, wo die Abfälle dann nach Materialart sortiert werden. Wenn beim Abladen schon etwas auffällt, das gar nicht in die Gelbe Tonne gehört und gefährlich werden könnte, wird es direkt aussortiert. Solche Dinge könnten beispielsweise Gasflaschen, Farbeimer oder Elektrogeräte sein. Anschließend beginnen die Maschinen mit dem Sortieren. Die Anlagen unterscheiden zwischen Verpackungen aus Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundverpackungen.
Verpackungen aus Kunststoff werden anschließend zusätzlich nach Kunststofftyp sortiert. Oft werden Verpackungen aus verschiedenen Kunststoffsorten zusammengesetzt oder sind Verbunde, wie z.B. Getränkekartons, welche aus verschiedenen Lagen, d.h. Papier, Kunststoff und Aluminium, bestehen. Oft kommt es vor, dass den Kunststoffen so genannte Additive hinzugefügt werden. Additive sind Zusatzstoffe, welche in Form von Farbstoffen, Weichmachern oder Stabilisatoren beigefügt werden. Im Vergleich zu „unberührten“ Kunststoffen führt dieses zu einer Begrenzung der Einsatzmöglichkeiten für das aus den Verpackungen gewonnene Recyclingmaterial (sogenanntes Rezyklat) in neuen Produkten.
Allgemein gilt, je einfacher die Verpackung, desto leichter ist sie zu recyceln und durchsichtige Kunststoffverpackungen können einfacher recycelt werden als farbige oder gar bunte.
Nach Anlieferung in der Sortieranlage wird das Material mit einem Vorzerkleinerer auf ein Fließband gelegt. Der Vorzerkleinerer zerreißt und entleert Säcke und homogenisiert den Volumenstrom auf dem Fließband. Die Verpackungen durchlaufen verschiedene Stationen, bei denen sie nach einzelnen Rohstoffen sortiert werden. Zuerst durchläuft das Material Siebtrommeln mit verschieden großen Öffnungen, da wird nach Größe sortiert. Anschließend werden durch Windsichter leichte von schweren Fraktionen getrennt. Ein Magnet trennt die magnetischen Metalle aus dem Material. Im nächsten Schritt wird mit einem Infrarottrenner weitersortiert. Anschließend gibt es viele verschiedene Materialströme, die zu Ballen gepresst werden. Die Sekundärrohstoffe werden für die Weiterverarbeitung in verschiedene Verwertungsanlagen transportiert.
Den Ablauf in einer Verwertungsanlage können Sie sich auch hier anschauen:
Sortieranlage - Video vom Grünen Punkt
oder hier:
Sortieranlage - Video von SUEZ Deutschland
Rezyklat ist zerkleinerter Kunststoff. Das Endprodukt des Recylingprozesses, kann wieder eingeschmolzen werden, um als Rohstoff für neue Gegenstände und Verpackungen verwendet zu werden. Es können nicht alle Kunststoffe recycelt werden. Gut geeignet sind Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyethylenterepthalat (PET). Wenn Rezyklat zur Herstellung von Kunststoffverpackungen oder anderen kunststoffhaltigen Produkten genutzt wird, muss kein neues Plastik hergestellt werden. So werden weniger Rohstoffe und weniger Energie verwendet.
PET-Flaschen lassen sich gut als Rezyklat nutzen, da sie aus nur einer Kunststoffart bestehen. Bei der Herstellung von neuen PET- Flaschen wird inzwischen auch von einigen Herstellern teilweise oder ganz auf Rezyklat zurückgegriffen. Um das Rezyklat für neue Lebensmittelverpackungen, wie eine PET-Flasche, zu nutzen sind spezielle Reinigungsprozesse notwendig, um die Lebensmitteltauglichkeit sicherzustellen. Das verursacht hohe Kosten bei der Aufbereitung, so dass andere Kunstsoffarten noch nicht für neue Lebensmittelverpackungen recycelt werden. Außerdem ist die Herstellung von neuem Plastik, vor allem aktuell, sehr günstig.
In 2021 wird im Landkreis Rotenburg (Wümme) das Sammelsystem der Leichtverpackungen vom Gelben Sack auf die Gelben Tonnen umgestellt. Die Umstellung erfolgt im ersten Quartal 2021. Weitere Informationen finden Sie hier: Abfallratgeber und Aktuelles.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)