Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

SEPA-Lastschriftmandate können nur von den Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern entgegen genommen werden.

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Grundstückseigentümer/in

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Anschrift des zu entsorgenden Grundstücks

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Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden zum Fälligkeitstermin abgebucht, das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.

Die volle Verfügungsgewalt über Ihr Konto bleibt selbstverständlich bei Ihnen, da Sie die Möglichkeit haben, Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zu stornieren.

Hiermit ermächtige ich den Landkreis Rotenburg (Wümme), die Gebühren für die Abfallentsorgung von folgendem Konto abzubuchen, zuvor erteilte SEPA-Lastschriftmandate widerufe ich hiermit:

Kontoinhaber *
IBAN *
BIC/SWIFT

Bemerkungen

Weitere Fragen zur Einzugsermächtigung beantworten wir unter:
Tel.: 04261 / 9833160

Vielen Dank

Wir haben Ihre Daten erhalten und werden uns so schnell wie möglich darum kümmern.

Wir haben Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse bereits eine E-Mails mit Details zu Ihrer Anmeldung geschickt.

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