Abmeldung

Abmeldungen zur Abfallentsorgung dürfen grundsätzlich nur von dem/der Eigentümer/in des Grundstücks vorgenommen werden. Auch Einzugermächtigungen können wir nur von Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern entgegennehmen. Sie erhalten in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid über die vorgenommene Abmeldung.

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Grundstückseigentümer/in

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Anschrift des zu entsorgenden Grundstücks

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Weitere Angaben

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Benachrichtigungsadresse

Der Bescheid über die Abmeldung zur Abfallentsorgung soll an folgende Adresse geschickt werden:

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Erstattung

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Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

SEPA-Lastschriftmandate können nur von den Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern entgegen genommen werden.

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Bemerkungen

Weitere Fragen zur Abmeldung eines Grundstückes beantworten wir unter:
Tel.: 04261 / 9833160

Vielen Dank

Wir haben Ihre Daten erhalten und werden die Abmeldung des Grundstückes umsetzen - hierüber erhalten Sie in Kürze einen schriftlichen Bescheid.

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